Verkehrsrecht

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Bußgeldbescheid

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie sich wehren möchten, bewahren Sie bitte den Briefumschlag, auf dem das Datum der Zustellung vermerkt ist, auf.
Das Zustelldatum ist für die fristgerechte Einlegung des Einspruchs entscheidend. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist binnen zwei Wochen nach wirksamer Zustellung einzulegen.
Nur wenn Sie diese Frist unverschuldet versäumen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und der Einspruch nachgeholt werden. Dieser Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen.