Baurecht

VOB-Bauvertrag und BGB-Werkvertrag

Wir betreuen Sie umfassend in Fragen und Streitigkeiten des Baurechts (VOB- und BGB-Bauverträge / Werkverträge), sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die baubegleitende Rechtsberatung von Auftragnehmern ab Vorliegen des Bauentwurfs. Im Rahmen unserer Beratung bereits bei Vertragsanbahnung und im Laufe des Bauvorhabens unterstützen wir den Unternehmer bei der Absicherung seines vertraglichen Werklohnanspruchs incl. etwaiger Nachträge, so dass dieser gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Bereits im Vorfeld können so zahlreiche Streitigkeiten, z.B. über Stundenlohnabrechnung, Abnahmezeitpunkt, etc. vermieden werden.

Ferner ist es gerade vor Vertragsschluss und während der Bauphase für den Unternehmer von entscheidender Bedeutung, Sicherheiten vom Auftraggeber für das herzustellende Werk zu erlangen, z.B. durch Bürgschaften oder mittels § 648 a BGB, um insbesondere auch Vorsorge für eine etwaige Insolvenz des Vertragspartners treffen zu können.

ARCHITEKTENVERTRAG

Ebenso betreuen wir Sie als Bauherren oder Architekten vorvertraglich, während der Durchführung des Bauvorhabens und bei anschließenden Streitigkeiten, z.B. bei Fragen aus den Bereichen Vertrag, Honorarabrechnung, Haftung und Mängelbeseitigung.

Weitere Informationen und Tipps zum Architektenrecht finden Sie unter http://www.immobilien-und-baurechtsportal.de/

BAUTRÄGERVERTRAG

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die rechtliche Beratung bei Bauträgerverträgen dar. Dies bereits ab dem vorvertraglichen Zeitraum, um Risiken für den Erwerber möglichst bereits vor Vertragsschluss erkennen und vermeiden zu können;

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Weitere Informationen und Tipps zum Bauträgerrecht finden Sie unter http://www.immobilien-und-baurechtsportal.de/

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