Vertragsrecht

und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsrecht

Beim Abschluss von Verträgen ist eine rechtliche Beratung oft unentbehrlich. Vor Vertragsschluss dient diese der Vermeidung späterer Streitigkeiten, die für die Vertragsparteien ein erhebliches Zeit- und Kostenrisiko bergen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts lohnt sich fast immer, da jeder Vertragstyp seine Besonderheiten und Risiken aufweist.

Beispielhaft können folgende Vertragsarten genannt werden:

Um sich von einem geschlossenen Vertrag rechtswirksam lösen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen bzw. erst geschaffen werden (z.B. für Anfechtung und Rücktritt).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGBs sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Insbesondere im Handelsverkehr sind sie unerlässlich, bergen jedoch auch ein Missbrauchspotenzial. AGBs werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Für die Erstellung von AGBs und deren Inhaltskontrolle (d.h. die Prüfung der Wirksamkeit einzelner Klauseln) sowie für die Beurteilung der Rechtsfolgen von Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit von AGBs ist die Kenntnis der Gesetze und der aktuellen Rechtsprechung unabdingbar.

Unsere Leistungen für Sie

Für Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung, Vertragsprüfung oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei Streitigkeiten während der Durchführung des Vertrags oder nachvertraglich, insbesondere bei Vertragsverletzungen (Pflichtverletzungen) und sich daraus ergebenden Rechtsfolgen (z.B. Schadenersatzansprüche).

Außergerichtlich und im Rechtsstreit vor Gericht verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.